Frauenbeauftragte in Einrichtungen

Frauenbeauftragte in Einrichtungen sind gewählte Vertreterinnen der weiblichen Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Sie beraten andere Kolleginnen nach dem Peer-to-Peer-Prinzip und vertreten deren Interessen gegenüber der Werkstattleitung. Frauenbeauftragte sind selbst Beschäftigte der WfbM und kennen die Lebens- und Arbeitsrealität der Frauen, die sie unterstützen.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 39a Abs. 1 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO):

„Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten behinderten Frauen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.“

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde zum 1. Januar 2017 verpflichtend festgelegt, dass jede anerkannte WfbM eine Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin wählen muss. Gewählt werden sie aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten.

 

Warum es Frauenbeauftragte braucht

Der Grund für die gesetzliche Einführung von Frauenbeauftragten ist die hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung.

Studien zeigen:

  • Frauen mit Behinderungen sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderung.

  • Je nach Art der Behinderung erleben sie sogar zwei- bis dreimal häufiger strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt.

  • Auch psychische, körperliche und strukturelle Gewalt tritt überdurchschnittlich oft auf.

  • Bauliche und kommunikative Barrieren erschweren zusätzlich den Zugang zu Unterstützungssystemen.

Die Einführung der Frauenbeauftragten ist daher eine gezielte Maßnahme, um weibliche Beschäftigte in Werkstätten besser vor Gewalt zu schützen, ihre Rechte zu stärken und ihnen niedrigschwellige Ansprechpersonen auf Augenhöhe zur Seite zu stellen.

Supervision für Frauenbeauftragte – kaum vorhanden und doch so wichtig!

Ein wichtiger Baustein im Gewaltschutz und der Stärkung von Handlungssicherheit

Supervision ist in der professionellen Gewaltschutz-Arbeit seit Jahren etablierter Standard. Für Frauenbeauftragte hingegen existieren bislang nur sehr vereinzelt passende Angebote – obwohl auch sie regelmäßig mit schwierigen Situationen, Grenzverletzungen, belastenden Gesprächen und strukturellen Barrieren konfrontiert sind und dies sogar ohne psychosoziale Ausbildung.

Supervision bietet einen geschützten Rahmen, in dem Frauenbeauftragte ihre Rolle und Erfahrungen reflektieren, Handlungssicherheit entwickeln und zugleich strukturelle Bedingungen in den Blick nehmen können.

Wer seine Rechte kennt und Strukturen versteht kann besser handeln. Supervision bietet Frauenbeauftragten einen geschützten Raum, in dem Mut, Bewusstsein, Sprache und Handlungsmöglichkeiten wachsen können – Räume, die sie brauchen und verdienen.

Supervision stärkt dadurch die Frauenbeauftragten als zentrale Akteurinnen des Gewaltschutzes in Werkstätten und verbessert zudem den Gewaltschutz in den Einrichtungen, in denen sie tätig sind.

Aus fachlicher, inklusiver und politischer Perspektive ist es notwendig, dass Supervision für Frauenbeauftragte flächendeckend etabliert wird – ein Entwicklungsschritt, der dringend erforderlich ist, um Frauenbeauftragte und den Gewaltschutz nachhaltig zu stärken.

Alle, die an der fachlichen Weiterentwicklung und Etablierung entsprechender Supervisionsangebote für Frauenbeauftragte

mitwirken möchten, sind herzlich eingeladen, für einen Austausch mit mir in Kontakt zu treten.

„Die beste Weise, sich um die Zukunft zu kümmern, besteht darin, sich sorgsam der Gegenwart zuzuwenden.“

Thich Nhat Hanh