Organisatorisches zu meinen Beratungsangeboten Supervision und Coaching
Erstgespräch
Im Mittelpunkt des kostenfreien Erstgesprächs stehen das Kennenlernen, die Auftragsklärung und Absprachen hinsichtlich Anzahl, Dauer, Ort und Kosten.
Mindestens 1x darüber schlafen – erst dann entscheiden!
Nach der Entscheidung und im Falle einer Zusammenarbeit werden die vereinbarten Absprachen in einem Supervisions-Kontrakt / Vertrag festgehalten und verbindlich vereinbart.
Ort
Beratung, Supervision und Coaching finden in der Regel in meinem „Raum für Beratung“ statt. Der Beratungsraum befindet sich in der 1. Etage eines Wohnhauses, in der Nähe vom Ostbahnhof: Kiepenweg 14, 33609 Bielefeld.
Es ist auch möglich, dass ich zu Ihnen komme, vorausgesetzt sie haben einen ruhigen, entsprechend großen Raum.
Vieles ist möglich und immer abhängig vom Auftrag und der Teilnehmer*innenzahl.
Zeit
Eine Beratungs-, Supervisions- bzw. Coachingstunde dauern 45 Minuten.
Ein Supervisions- bzw. Coachingtermin umfasst in der Regel zwei Supervisions- bzw. Coachingstunden – also 90 Minuten. Dies ist jedoch auch abhängig vom Auftrag und der Teilnehmer*innenzahl.
Dauer
Die Anzahl der Sitzungen kann einen kürzeren Zeitraum von etwa 3- 5 Terminen oder auch einen längeren Zeitraum mit mehr Terminen umfassen. Gemeinsam legen wir die (vorläufige) Anzahl fest.
Format
Ich biete Beratung, Supervision und Coaching sowohl in Präsenz als auch online an.
Barrierefreiheit
Der „Raum für Beratung“ befindet sich in der 1. Etage eines Wohnhauses und ist leider nicht barrierefrei zugänglich.
Ich bemühe mich jedoch gerne, passgenaue barrierefreie Beratungsräumlichkeiten zu organisieren – bitte sprechen Sie mich bei Bedarf darauf an.
Ich biete Beratung, Supervision und Coaching auch in einfacher Sprache an.
Kosten
Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Im Erstgespräch werden die anfallenden Kosten entsprechend benannt und im anschließenden Kontrakt vertraglich festgehalten.
Die Kosten für Beratung, Supervision und Coaching hängen unter anderem von der Teilnehmer*innenzahl, dem gewünschtem Setting und den anfallenden Fahrtkosten ab.
Einige Arbeitgeber*innen übernehmen anteilig oder in voller Höhe die Kosten für arbeitsbezogene Supervisionen – es empfiehlt sich, dies im Vorfeld zu klären.
Falls Sie sich von meinem Angebot angesprochen fühlen und Geringverdiener*in und Selbstzahler*in sind, dann sprechen Sie mich an, in diesem Fall gewähre ich einen reduzierten Honorarsatz.
Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG berechne ich keine Umsatzsteuer.
Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung meiner Beratungstätigkeit erfolgt sowohl durch Fort- und Weiterbildungen sowie durch die kontinuierliche Reflektion im Rahmen kollegialer Intervisions- und Lehrsupervisions-Sitzungen.
„Hinter sich lassen, was man zu gut kennt, was keine Herausforderung mehr darstellt.
Neugierig bleiben auf die anderen Erfahrungen, letzten Endes auf sich selbst in den neuen Umständen.“
Christa Wolf